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RG, 29.02.1912 - I 938/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Erstreckt sich die Offenbarungspflicht bei Leistung des Offenbarungseides auf die Eigentümergrundschuld, die dem Schuldner an einem im Vermögensverzeichnis angeführten Grundstücke zusteht? Ist er zur Angabe des Anspruchs auf Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 45, 429
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 02.12.1952 - 1 StR 437/52
Verurteilung wegen Meineids bei Ableisten eines falschen Offenbarungseides - …
- BGH, 30.06.1953 - 1 StR 889/51
Rechtsmittel
- BGH, 26.04.1960 - 1 StR 93/60
Rechtsmittel
- BGH, 27.04.1956 - 1 StR 85/56
Rechtsmittel
Es erweckt schon Bedenken, daß das Landgericht nicht zweifelsfrei festgestellt hat, was die Angeklagte in dem beschworenen Vermögensverzeichnis verschwiegen hat, ihr gehörige Gegenstände oder nur den Umstand, daß sie verpfändet oder zur Sicherung übereignet waren; denn mindestens für die Straffrage ist von Bedeutung, ob der Schuldner bei dem Offenbarungseid Vermögensstücke verschweigt und dadurch dem Gläubigerzugriff zu entziehen sucht, oder ob er bloß nicht angibt, daß Rechte Dritter daran bestehen (vgl auch RGSt 45, 429/432; RG DJ 1937, 1317; DR 1942, 1696 Nr. 4), und so die Möglichkeit einer Befriedigung vortäuscht.